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Lizenzen zum Angeln

Zum Angeln benötigen Urlauber in der Region Usedom stets zwei Dokumente: Eine Angelkarte und den (Touristen-) Fischereischein. Die Fischereischeinpflicht gilt in Mecklenburg-Vorpommern mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Der Fischereischein aus einem anderen Bundesland wird anerkannt, wenn dieser gültig ist und Sie Ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wenn Sie wohnhaft in M-V sind, benötigen Sie stets einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zusätzlich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Prüfung zu angeln. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Über alles was Anfänger über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen wissen müssen, informiert eine Broschüre.

Für die Küstengewässer, zu denen auf Usedom Peenestrom, Achterwasser, Krumminer Wiek, Stettiner Haff und die Ostsee (12-Seenmeilen-Zone) gehören, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Urlauber erhalten die Angelerlaubnis bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) oder in zahlreichen Touristinformationen oder Kurverwaltungen auf Usedom.