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Amtliche Sportbootführerscheine: SBF Binnen, SBF See, SKS, SSS, SHS
Funkzeugnisse: SRC, LRC, UBI
Michael Koch
Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge auf den Binnen-schifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Die Peenegewässer sind zwischen Malchin und Anklam Bundeswasserstraße. Es gilt also der Sportbootführerschein "Binnen". Ab Anklam ist die Peene eine Seewasserstraße, es gilt ab hier die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Sportbootführerschein "See". Zuständig sowohl für den Peenestrom als auch für die Peene ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund.
Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See) berechtigt zum Führen von Motorbooten und Segelyachten unter Motor von jeweils über 11,03 kw (15 PS) auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Auch der Peenestrom, der die Insel Usedom vom Festland trennt, gehört zu den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Der Sportbootführerschein See wird international als Motorbootschein anerkannt. Für höhere Küstensegelscheine ist der Sportbootführerschein See zudem als Prüfungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben.
Sportküstenschifferschein (SKS) Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern. Das Mindestalter für den Sportküstenschifferschein beträgt 16 Jahre. Zulassungvoraussetzungen: Besitz des SBF-See und Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern. Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.